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Für eine katholische Eheschließung wird für den oder die katholischen Partner eine Taufbescheinigung benötigt. Sie ist ein Auszug aus dem Taufbuch und kann nur vom Pastoralbüro der Taufgemeinde (also der Gemeinde, in der die Taufe seinerzeit gespendet wurde) ausgestellt werden. Unser Pastoralbüro kann also nur Taufbescheinigugen über in unserer Pfarrgemeinde gespendete Taufen ausstellen. Taufbescheinigungen verlieren 6 Monate nach Ausstellung ihre Gültigkeit.
Über das folgende Online-Formular kann eine Taufbescheinigung hier direkt angefordert werden. Das PastoralbüroTeam bearbeitet Ihre Anforderung anschließend und meldet sich, wenn die Bescheinigung vorliegt. Sie kann dann von Ihnen persönlich oder gegen Vorlage einer Vollmacht im Pastoralbüro abgeholt werden kann.